Einverständniserklärung
Die Einverständniserklärung der Eltern ist nötig für Schützen ab dem 12. Lebensjahr (oder früher mit Sondergenehmigung).
Sie dient eurer Absicherung und ist im Falle einer Kontrolle (auch durch die Polizei) immer vorzuweisen!
Die Einverständniserklärung muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Als Ausnahme gilt nur, wenn
das Elternteil Alleinerziehend ist.
Hier findet ihr die Einverständniserklärung für die Eltern zum Download!